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Mietbürgschaft (privat) - selbstschuldnerische Bürgschaft

Eine Mietbürgschaft soll dem Vermieter gegenüber Sicherheit bieten, wenn Sie ein nur unregelmäßiges Einkommen haben. Der Bürge dient als finanzielle Sicherheit und übernimmt im Falle eines finanziellen Engpasses ihre Mietzahlungen. Der Bürge haftet in der Regel der Höhe nach unbegrenzt. Sorgen Sie dafür, dass der Bürge vorab weiß worauf er sich einlässt. Sichern Sie Ihre Vereinbarung mit unserem Dokument rechtssicher ab. Die Bürgschaft ist selbstschuldnerisch und enthält den Verzicht auf Einreden.


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