meineSCHUFA.de

Elternbürgschaft (selbstschuldnerisch)

Eine selbstschuldnerische Bürgschaft wird häufig durch Eltern beim Erstbezug einer Wohnung durch das eigene Kind gewährt. Wohnungen oder Zimmer für Studenten oder Auszubildende sind ohne dieses Dokument selten zu haben. Achten Sie darauf, dass die Bürgschaft auf die Mietvertrag festgelegten Zahlungen und Schäden an der Mietsache beschränkt bleibt. Mit dieser von Rechtsexperten erstellten Bürgschaft minimieren Sie Ihr Risiko.


PDF downloaden PDF (2 seiten, 269 KB ) Zum Ausfüllen, Speichern und Drucken mit Acrobat Reader.
Zurück zur Auswahl
Datenschutz | Impressum | Kontakt © 2022 SCHUFA Holding AG