meineSCHUFA.de

Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution

Die Mietsicherheit, auch Kaution genannt, ist vom Vermieter auf einem insolvenzfesten Konto anzulegen und dient seiner Absicherung. Wurden bei der Wohnungsübergabe keinerlei Mängel festgestellt und ergeben sich keine anderweitigen Forderungen gegen den Mieter, so ist die Kaution auf Verlangen des Mieters herauszugeben. In der Öffentlichkeit kursieren Gerüchte, dass der Vermieter hierzu 6 Monate Zeit haben soll, doch dies ist nicht der Fall. Ein angemessener Zeitraum ist einschlägig. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den zuständigen Stellen, beispielsweise dem Mieterbund.


PDF downloaden PDF (2 seiten, 277 KB ) Zum Ausfüllen, Speichern und Drucken mit Acrobat Reader.
Zurück zur Auswahl
Datenschutz | Impressum | Kontakt © 2022 SCHUFA Holding AG